Vor gut gefüllten Zuschauerplätzen fand die gestrige Sitzung des Wörther Stadtrats statt. Die Zuschauer*innen waren dabei vor allem an der weiteren Entwicklung des Windparks und an den Testfahrten im Wald interessiert, die große Wellen geschlagen haben. Zu beiden Themen wurden Fragen gestellt.
Der fortgeschriebene Entwurf des Bebauungsplans zur den Windkraftanlagen, in dem die Ergebnisse der Beschlüsse der vergangenen Stadtratssitzung zur Bürgerbeteiligung und den Stellungnahmen der Bürger öffentlicher Belange eingearbeitet wurden, wurde einstimmig gebilligt.
Auf Frage aus dem Publikum teilte die Verwaltung mit, dass die Planungsunterlagen voraussichtlich ab den nächsten Tagen im Rathaus eingesehen werden können.
Zum Thema Testfahrten im Wald teilte die Verwaltung mit, dass die Genehmigung auf einer Entscheidung des Bürgermeisters beruhe. Man habe übersehen, dass die untere Naturschutzbehörde zu beteiligen gewesen sei. Weitergehende Fragen unserer Fraktion im Rahmen der Anfragen aus dem Stadtrat konnten nur teilweise beantwortet werden, da der 1. Bürgermeister urlaubsbedingt abwesend war. So musste die Frage unbeantwortet bleiben, ob beabsichtigt ist in zukünftigen Fällen erneut eine Erlaubnis für eine vergleichbare Veranstaltung zu erteilen. Uneinigkeit bestand darüber ob der Stadtrat an der Entscheidung hätte beteiligt werden müssen. Wir sind der Auffassung, dass dies der Fall ist, weil nach Art. 37 der Bayerischen Gemeindeordnung der Bürgermeister nur dann alleine entscheiden darf, wenn die Angelegenheit „für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung“ haben. Das kann man nach unserer Auffassung nicht sagen, da für das Befahren der städtischen Wege eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen war und die Frage wem unter welchen Bedingungen eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt wird eine Grundsatzfrage ist.
Nach Vorstellung der Stadtverwaltung sollten noch in diesem Jahr kurzfristig insgesamt sieben Heizungsanlagen in städtischen Gebäuden getauscht werden. Da dieser Austausch nicht deswegen erfolgen sollte weil die Anlagen verbraucht sind, sondern allein von dem Gedanken getrieben war, noch vor dem Verbot reiner Gasheizungsanlagen Fakten zu schaffen, haben wir uns dagegen ausgesprochen. Die Stadt hat Vorbildfunktion. Zudem ist der Austausch einer noch funktionsfähigen Heizungsanlage nicht nachhaltig. Der Stadtrat lehnte den geplanten Austausch mit neun gegen fünf Stimmen ab.
+++ Was war noch? +++
Der Stadtrat beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplans „Sondergebiet Tannenturm“ um die in der Coronazeit entstandenen gastronomischen Angebote auf baurechtlich solide Füße zu stellen.
Der Beteiligungsbericht der Stadt wurde vorgestellt.
Mit der Änderung der Verordnung zur Sonntagsöffnung wurde der Weg für eine Öffnung der Geschäfte am 18. Juni 2023 anlässlich des Mittelaltermarktes geschaffen.
Es wurde die Ersatzbeschaffung für ein Fahrzeug des Bauhofs beschlossen. Das Fahrzeug ist 35 Jahre alt und würde die nächste Hauptuntersuchung („TÜV“) vermutlich nicht mehr überstehen.
Um das zunehmende Wildplakatieren auf städtischen Flächen zu begrenzen, wurde eine Plakatierungssatzung erlassen.