Windkraft – Straßenreinigungssatzung – Spielplatz Triebstraße
Wie berichtet musste die Satzung über die Straßenreinhaltungspflicht neu erlassen werden um Rechtssicherheit zu schaffen. Für die Bürger bleibt im Prinzip alles unverändert. Wie bisher bleibt auch das Verbot für die Anwohner für die Beseitigung von Schnee und Eis Salz einzusetzen. Das darf nur die Stadt. Laut Verwaltung sei dies für die Verkehrssicherheit und weil sonst aufwendig der Split oder Sand wieder entfernt werden müsste auch notwendig. Ob hier nicht besser gleiches recht füralte gelten sollte. Schließlich müssen die betroffenen Anwohner den Split auch wieder entfernen und sollen es ohne Salz schaffen, die Fußwege verkehrssicher zu halten.
Außerdem auf der Tagesordnung stand die stand die Anpassung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans zur Errichtung von Windrädern. Der Tagesordnung hatte zehn interessierte Personen, überwiegend aus benachbarten Gemeinden angelockt. Der Stadtrat beschloß einstimmig die Voraussetzungen zur Errichtung zu schaffen und blieb damit seiner bisherigen Linie treu.
Wir meinen, dass die Energiewende nicht gelingen wird, wenn niemand bereit ist Flächen dafür zur Verfügung zu stellen. Windenergie ist nachhaltig und Ressourcen schonend.
In Wörth sind schon im Jahr 2012 die entsprechenden Weichen gestellt worden. Das wirtschaftliche Risiko liegt nicht bei der Stadt sondern beim Investor.
Der Spielplatz in der Triebstraße soll aufgegeben werden. Es wären höhere Ausgaben für die Instandhaltung erforderlich. Zudem befindet sich in Wörth-West ein weiterer Spielplatz, der nicht weit weg ist. Das Grundstück soll als Baugland angeboten werden.
Hohe Nachfrage besteht nach Auskunft des Bürgermeisters nach ausgeschriebenen Gartengrundstücken. Schon jetzt liegen 58 Bewerbungen auf die vier Gärten vor. Die Bewerbungsfrist läuft noch. Der Statdtrat entscheidet in seiner Sitzung im April. Vermutlich werden die Grundstücke im Wege der Verlosung vergeben.